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Mehr als 10.000 kranke Menschen in Deutschland warten auf eine lebensnotwendige Organtransplantation. Ihre Chancen stehen nicht besonders gut. Denn laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) hat die Zahl der Organspender dramatisch abgenommen. Im Jahr 2017 waren es lediglich 797 Spender – 60 weniger als 2016. Das sei der niedrigste Stand seit 20 Jahren. „Im internationalen Vergleich war Deutschland bisher im unteren Mittelfeld“, sagt Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der DSO. „Jetzt stehen wir im Vergleich fast hinter allen anderen westeuropäischen Ländern. Das ist eine dramatische Entwicklung“.
Einwilligung ist Voraussetzung
Die Organspende ist durch das Transplantationsgesetz streng geregelt. Das Organ wird dabei im Regelfall erst nach der Feststellung des Todes entnommen. Die Organentnahme darf erst erfolgen, wenn der Tod des Spenders nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist und eine Einwilligung des Spenders vorliegt. Der Tod kann festgestellt werden, wenn ein endgültiger, nicht behebbarer Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms vorliegt.
Liegen dem Krankenhaus im Ernstfall keine Informationen über den Willen des Verstorbenen vor − also seine Einwilligung − muss dessen mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Dazu werden oftmals die nächsten Angehörigen um Auskunft gebeten, wie der Verstorbene dazu stand, seine Organe nach dem Tod zu spenden. Gibt es hier keine klare Aussage, die auf seinen mutmaßlichen Willen schließen lässt, findet keine Organspende statt. Hat der mögliche Organspender die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen, tritt diese an die Stelle der nächsten Angehörigen.
Organspendeausweis mit sich führen
Wer einen Organspendeausweis ausfüllt und bei sich trägt, kann diese Situation vermeiden. Hier kann der Träger eintragen, ob er einer Entnahme zustimmt, diese auf bestimmte Organe eingrenzen oder eine Spende komplett ablehnen. Zusätzlich sollten Angehörige über die Entscheidung informiert werden. Ein Vermerk in der Patientenverfügung gibt zusätzliche Sicherheit.
Weitere Informationen rund um das Thema Organspende und einen Ausweis zum Download finden Sie unter www.dso.de.
Gut zu wissen: Eine sogenannte Lebendspende – also eine (Teil)Entnahme von Organen bei lebenden Menschen – ist nur in Ausnahmefällen bei bestimmten Organen möglich wie zum Beispiel bei Niere oder Teilen der Leber. Sie ist aber auch nur unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt. Hier müssen zum Beispiel die Beteiligten − also Spender und Empfänger − miteinander verwandt bzw. anderweitig nachweislich eng miteinander verbunden sein. Dies soll Organhandel von vornherein unterbinden.
Übrigens: Wichtige Angelegenheiten, persönliche Wünsche und Bedürfnisse (unter anderem, was zu tun ist in einem Pflege- oder Todesfall, medizinische Versorgung) können in einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung festgehalten werden.
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