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Um beispielsweise Obst und Gemüse vor Schädlingen zu schützen, kommen in der Landwirtschaft − unter anderem beim Anbau von Lebensmittelpflanzen − verschiedene Pestizide zum Einsatz. Rückstände der Pflanzenschutzmittel sind bei einigen Lebensmitteln und Produkten auch noch nachweisbar, wenn diese beim Verbraucher ankommen. Allerdings: Nur bei einem kleinen Prozentsatz der Lebensmittel, die in Deutschland und der EU erzeugt werden, sind die Rückstände zu hoch. Zu diesem Ergebnis gelangte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in seiner „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2016“.
197 Lebensmittel wurden untersucht
Der Bericht fasst die Ergebnisse von 19.899 Lebensmittelproben zusammen, die 2016 auf Rückstände von Pestiziden untersucht wurden (Hintergrund: siehe Infokasten). Insgesamt handelt es sich um Proben von 197 verschiedenen Lebensmitteln. Obst, Gemüse und andere pflanzliche Lebensmittel machten mit 74 Prozent den Hauptanteil der Proben aus. Bei den übrigen handelte es sich um Proben von Getreide, Lebensmitteln tierischen Ursprungs, verarbeitete Lebensmittel sowie Säuglings- und Kleinkindernahrungen.
Produkte aus der EU und aus Drittländern
Von Interesse war bei der Untersuchung nicht nur, ob Rückstände nachgewiesen werden konnten, sondern, ob der sogenannte Rückstandshöchstgehalt (RHG) überschritten wurde. Der RHG ist die höchste zulässige Menge eines Pestizid-rückstandes in oder auf Lebensmitteln. Jedoch bedeutet eine Überschreitung eines Rückstandshöchstgehalts nicht zwingend, dass für die Verbraucher eine Gesundheitsgefahr besteht. Ein Ergebnis des Berichts: Die Pestizidbelastung der Lebensmittel variierte je nach Herkunft. So traten bei 1,7 Prozent der getesteten Erzeugnisse aus Deutschland und bei 1,6 Prozent der Erzeugnisse aus anderen EU-Mitgliedstaaten Grenzwertüberschreitungen auf. Bei den Proben von Erzeugnissen aus Drittländern war dies bei 6,3 Prozent der Fall.
Obst und Gemüse unterschiedlich stark belastet
Beim Obst und Gemüse, so die Autoren des Berichts, war die Spannbreite der Pestizidbelastung sehr groß. Bei vielen häufig verzehrten Lebensmitteln, zum Beispiel Äpfel, Karotten, Kartoffeln, Tomaten oder Gurken, fanden die Forscher nur wenige Überschreitungen des Rückstandshöchstgehaltes. Gleiches gilt für beliebte saisonale Produkte wie Spargel, Erdbeeren oder Rhabarber. Hingegen gehören unter anderem Johannisbeeren (rot, schwarz und weiß), frische Kräuter und wilde Pilze zu den Lebensmitteln mit den häufigsten Überschreitungen. In der Kategorie „Mehrfachrückstände“ sind die Himbeeren die negativen Spitzenreiter: In 82,9 Prozent der Proben fanden die Forscher messbare Rückstände von bis zu 13 verschiedenen Wirkstoffen. Auf Platz zwei und drei fanden sich Johannisbeeren und Grapefruits/Pomelos.
Alles eine Frage des Anbaus?
Auch die Art des Anbaus spielte hinsichtlich der Pestizidbelastung eine wichtige Rolle. Insgesamt wurden 2.207 Proben aus ökologischem Anbau gesondert ausgewertet. Messbare Rückstände fanden die Forscher bei 29,1 Prozent der Ware. Nur ein Prozent der gefundenen Pestizidwerte lag über den Rückstandshöchstgehalten. Zum Vergleich: Bei den konventionell angebauten Lebensmitteln fanden die Forscher bei 61,3 Prozent der Proben messbare Rückstände. 2,6 Prozent lagen über dem Höchstgehalt.
Hintergrund
Von den insgesamt 19.899 genommenen Lebensmittelproben wurden 5.923 Proben per Zufall ausgewählt. Bei den restlichen Proben suchten die Forscher gezielt Lebensmittel aus, die bereits in der Vergangenheit ein höheres Risiko gezeigt hatten, die Höchstgrenzen für Pestizide zu überschreiten. Die Ergebnisse lassen daher keinen Rückschluss auf die Belastung aller Lebensmittel zu, die auf dem Markt erhältlich sind. Sämtliche Lebensmittelproben wurden in 27 amtliche Laboratorien der 16 Länder auf das Vorkommen von Pestizidrückständen untersucht.
Der Begriff „Pestizide“ wird häufig als Synonym für Pflanzenschutzmittel verwendet.
Die Vermarktung und Nutzung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Rückstände auf und in Lebensmitteln sind durch zahlreiche EU-Rechtsvorschriften geregelt.
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