„Gestern hatte ich Geschlechtsverkehr ohne zu verhüten. Nun habe ich nachgerechnet und Angst, dass ich gerade fruchtbar sein könnte. Ich möchte aber nicht schwanger werden! Kann ich jetzt die Pille danach nehmen? Kann ich mich auf ihre Wirkung verlassen? Woher bekomme ich die Pille danach?“
Karlotta M. aus Greifswald
Regelmäßig wenden sich Ratsuchende nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder einer Verhütungspanne an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Wie Frau M. wünschen sich Frauen in dieser Situation eine Beratung, was sie tun können.
Mit 100 prozentiger Sicherheit lassen sich die fruchtbaren Tage einer Frau nicht berechnen, weil es nicht möglich ist, den Eisprung genau vorherzusagen. Die fruchtbare Zeit beginnt fünf bis sieben Tage vor dem Eisprung und endet etwa einen Tag (24 Stunden) danach. Kommt es in dieser Zeit zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr, können Frauen schwanger werden.
Die Pille danach hemmt oder verzögert den Eisprung. Es ist wichtig, die Pille danach so schnell wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr einzunehmen, um dem Eisprung zuvor zu kommen. Nach dem Eisprung ist die Pille danach wirkungslos und eine Schwangerschaft ist möglich. Es sind zwei unterschiedliche Präparate auf dem Markt: Levonorgestrel-haltige Pillen dürfen bis zu drei Tage (72 Stunden) nach dem Kontakt eingenommen werden, Pillen mit Ulipristalacetat sogar bis fünf Tage (120 Stunden) später.
Es ist wichtig, für den restlichen Zyklus ein nicht-hormonelles Verhütungsmittel zu benutzen, beispielsweise ein Kondom. Die Pille danach kann die Regelblutung mehrere Tage nach vorn oder hinten verschieben. Verzögert sich die Blutung oder bei sonstigen Anzeichen einer Schwangerschaft, ist es ratsam, gegen Zyklusende einen Schwangerschaftstest zu machen oder zum Frauenarzt zu gehen.
Die Pille danach ist ohne Rezept in Apotheken erhältlich. Dort wird besprochen, welches Präparat geeignet ist und was bei der Einnahme beachtet werden muss. Im Notdienst sind Apotheken auch nachts und am Wochenende erreichbar. Außerdem können Frauen sich bei Fragen oder Unsicherheiten an ihren Frauenarzt oder ihre Frauenärztin wenden. Außerhalb der Praxis-Öffnungszeiten ist der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 erreichbar. Bei gesetzlich versicherten Frauen unter 22 Jahren wird das Medikament von der Krankenkasse bezahlt (ab dem 18. Geburtstag mit Zuzahlung) – vorausgesetzt, ein ärztliches Rezept liegt vor.
Wichtig zu wissen: Die Pille danach ist eine reine Verhütungsmethode - eine bestehende Schwangerschaft kann sie nicht beenden. Sie ist für den Notfall gedacht und nicht zur dauerhaften Anwendung. Die Pille danach schützt nicht vor sexuell übertragbaren Krankheiten.
Sie haben weitere Fragen zu gesundheitlichen oder gesundheitsrechtlichen Themen? Das Team der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beantwortet Ihre Fragen gern. Sie erreichen die UPD kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (aktuell montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr). Weitere Informationen und Beratungswege unter: www.patientenberatung.de
Da der Datenschutz bei der UPD höchste Priorität hat, sind die Namen und Ortsangaben in den Fällen des Monats frei erfunden.
Oftmals fühlen sich Menschen im Gespräch mit Krankenkassen oder Ärzten und Ärztinnen überfordert: Sie brauchen Unterstützung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit. Unser Ziel ist es, Betroffenen die Informationen zu liefern, die sie benötigen, um sich zurechtzufinden und selbst die für sie beste Entscheidung zu treffen. Die Informationstexte auf unserer Homepage sollen dazu einen Beitrag leisten.
Jeder Text durchläuft einen strengen mehrstufigen Prozess, damit die Qualität der Informationen gesichert ist. Auch für unsere Texte gelten unsere Beratungsgrundsätze: neutral, unabhängig, wissenschaftlich basiert. Für gesundheitliche Informationen arbeiten wir nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Dabei greifen wir in der Regel auf bereits aufbereitete hochwertige Information zurück, zum Beispiel auf die Texte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und AWMF-Leitlinien. Sozial- und gesundheitsrechtliche Themen basieren auf sogenannten Primärquellen wie Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder Bundestagsdrucksachen. Die verwendeten Quellen sowie den Stand der letzten Aktualisierung geben wir am Ende des Textes an.
Unser Anspruch ist es verständliche Texte für alle Menschen zu schreiben. Um unserem Ziel gerecht zu werden, binden wir medizinische beziehungsweise juristische Laien als Testleser ein, bevor wir die Texte veröffentlichen. Die Texte sind sachlich und frei von rechtlichen und gesundheitsbezogenen Wertungen. Wir aktualisieren unsere Texte zeitnah, wenn dies erforderlich ist, und prüfen alle Texte mindestens einmal jährlich.
Details zu unserer Vorgehensweise finden Sie in unserem Methodenpapier zur Erstellung und Präsentation von gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Informationen in der Patientenberatung der UPD.
Bundesapothekerkammer: Rezeptfreie Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva („Pille danach“) Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer
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