„Um mich nach einem schweren Herzinfarkt zu erholen, wurde mir eine Reha bewilligt. Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie habe ich jetzt aber Angst vor einer Ansteckung und möchte meine Reha gerne verschieben – ist das überhaupt möglich und was muss ich dafür tun?“
Renate T., Aachen
Besonders Menschen mit Vorerkrankungen fürchten sich zurzeit vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus und vor dem Kontakt mit anderen Menschen in einer Reha-Einrichtung. Zwar haben diejenigen Reha-Kliniken, die derzeit Patienten aufnehmen, ihre Hygienemaßnahmen deutlich verschärft, eine Verschiebung ist in der Regel dennoch möglich.
Wer eine Bewilligung für eine Reha erhält, bekommt einen Bescheid des Kostenträgers der Maßnahme. Ist das Ziel der Reha eine Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, ist die Deutsche Rentenversicherung zumeist der Kostenträger. Andere gesetzlich Versicherte wie beispielsweise Rentner, die alle Voraussetzungen für eine Reha erfüllen, erhalten von ihrer Krankenkasse zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit eine Reha. In den Bescheiden ist regelmäßig der Beginn der Maßnahme bestimmt.
Angesichts der besonderen Umstände im Zusammenhang mit dem Corona-Virus besteht bei der Deutschen Rentenversicherung keine Verpflichtung zum sofortigen Antritt der Reha. Möchte der Versicherte den Reha-Beginn verschieben, wird diesem Wunsch meistens entsprochen. In der Folge der Corona-Pandemie ist hier eine Verschiebung bis zu neun Monaten unproblematisch. Auch bei den Reha-Maßnahmen der Krankenkassen ist in der Regel eine Verschiebung möglich, allerdings zunächst nur um bis zu drei Monate. Die Kassen prüfen im jeweiligen Einzelfall die Möglichkeiten einer Verschiebung und beraten ihre Versicherten über die eventuell entstehenden Nachteile.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) rät Ratsuchenden wie Frau T., zuerst mit ihrer zuständigen Klinik zu klären, ob und wann eine Reha möglich ist. Dann sollten sie einen Antrag auf Verschiebung beim zuständigen Kostenträger stellen. Diejenigen, die von ihrer Krankenkasse aufgefordert wurden, einen Reha-Antrag zu stellen, haben besondere Mitwirkungspflichten. Für sie ist es wichtig, den Kostenträger in die Entscheidung mit einzubeziehen. Die Verschiebung der Reha sollte sich jeder schriftlich bestätigen lassen.
Wer erkältet ist oder Husten hat, sollte das dem Arzt und der Reha-Klinik mitteilen. In diesem Fall wird auch die Klinik die Reha absagen. Das gleiche gilt für Versicherte, wenn sie selbst oder ihnen nahestehende Personen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person haben.
Anschlussheilbehandlungen sind Behandlungen in einer Reha-Einrichtung, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Dies ist zum Beispiel nach dem Einsatz eines künstlichen Gelenks oder einer Krebsbehandlung der Fall. Sie können nicht lange aufgeschoben werden und sollten bestmöglich weiterlaufen. Auch hier gilt bei dem Wunsch auf Verschiebung die Kontaktaufnahme mit Klinik und Kostenträger.
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