Mein Vitamin-D-Spiegel im Blut ist nicht optimal. Dagegen möchte ich gerne Vitamin-D-Tabletten einnehmen. Mein Arzt hat mir ein Privatrezept ausgestellt, sodass ich die Tabletten selbst bezahlen muss. Sind Vitamin-D-Tabletten tatsächlich keine Kassenleistung?
Elisa S. aus Stralsund
Die Mehrheit der Deutschen ist nicht optimal mit Vitamin D versorgt. Das heißt jedoch nicht, dass die meisten Menschen hierzulande an einem behandlungsbedürftigen Vitamin-D-Mangel leiden. Einfache Maßnahmen wie regelmäßiger Aufenthalt im Freien, können die körpereigene Vitamin-D-Produktion ankurbeln. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Vitamin-D-Arzneimittel nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn wie im Fall von Frau S. kein erheblicher Mangel besteht oder keine Krankheiten vorliegen, die mit Vitamin D gezielt behandelt werden können, ist Vitamin D keine Kassenleistung.
Eine optimale Vitamin-D-Versorgung fördert sowohl die Knochengesundheit als auch die Muskelkraft. Die Haut produziert unter Sonnenlicht den Großteil des täglichen Vitamin-D-Bedarfs selbst und der Körper kann Vitamin D über mehrere Monate speichern. Wer sich regelmäßig im Freien aufhält und für die Hälfte des Jahres Gesicht, Hände und Teile von Armen und Beinen zur Mittagszeit der Sonne aussetzt, dessen Körper kann ausreichend Vitamin D produzieren. Über unsere Nahrung decken wir dagegen nur einen kleineren Anteil des Vitamin-D-Bedarfs ab. Vitamin D in nennenswerten Mengen enthält insbesondere fetter Fisch (wie Lachs oder Hering).
Werbeaussagen für Vitamin-D-haltige Nahrungsergänzungsmittel können den Eindruck vermitteln, dass eine zusätzliche Vitamin-Zufuhr dringend notwendig ist. Die Entscheidung, wann es tatsächlich sinnvoll ist, Vitamin-D-Produkte zusätzlich einzunehmen, ist nicht einfach, denn die medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen unterscheiden sich teilweise erheblich. Fachleute raten häufig erst zur Einnahme von zusätzlichem Vitamin D, wenn eine mangelhafte Versorgung festgestellt wurde, die nicht durch Ernährung und Sonnenbaden ausgeglichen werden kann.
Krankenkassen bezahlen Vitamin D, wenn ein behandlungsbedürftiger Mangel festgestellt wurde. Ärztinnen und Ärzte können auch Kassenrezepte für Patientinnen und Patienten ausstellen, die an der Knochenkrankheit Osteoporose leiden oder die Medikamente einnehmen, bei denen die zusätzliche Einnahme von Vitamin D medizinisch notwendig ist. Die Einnahme von Vitamin D wird also nur in bestimmten Situationen von den Krankenkassen bezahlt.
Die Beraterinnen und Berater der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) sind für Ratsuchende wie Frau S. da und helfen beispielsweise weiter, indem sie darüber informieren, ob Vitamin D in der individuellen Situation Teil einer Kassenleistung sein kann oder welche Möglichkeiten es für eine optimale Vitamin-D-Versorgung gibt.
Achtung: Dieser Fall des Monats ist auf dem fachlichen Stand, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gilt. Der Beitrag wird nicht aktualisiert.
Sie haben weitere Fragen zu gesundheitlichen oder gesundheitsrechtlichen Themen? Das Team der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beantwortet Ihre Fragen gern. Sie erreichen die UPD kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr). Weitere Informationen und Beratungswege unter: www.patientenberatung.de
Da der Datenschutz bei der UPD höchste Priorität hat, sind die Namen und Ortsangaben in den Fällen des Monats frei erfunden.
Oftmals fühlen sich Menschen im Gespräch mit Krankenkassen oder Ärzten und Ärztinnen überfordert: Sie brauchen Unterstützung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit. Unser Ziel ist es, Betroffenen die Informationen zu liefern, die sie benötigen, um sich zurechtzufinden und selbst die für sie beste Entscheidung zu treffen. Die Informationstexte auf unserer Homepage sollen dazu einen Beitrag leisten.
Jeder Text durchläuft einen strengen mehrstufigen Prozess, damit die Qualität der Informationen gesichert ist. Auch für unsere Texte gelten unsere Beratungsgrundsätze: neutral, unabhängig, wissenschaftlich basiert. Für gesundheitliche Informationen arbeiten wir nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Dabei greifen wir in der Regel auf bereits aufbereitete hochwertige Information zurück, zum Beispiel auf die Texte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und AWMF-Leitlinien. Sozial- und gesundheitsrechtliche Themen basieren auf sogenannten Primärquellen wie Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder Bundestagsdrucksachen. Die verwendeten Quellen sowie den Stand der letzten Aktualisierung geben wir am Ende des Textes an.
Unser Anspruch ist es verständliche Texte für alle Menschen zu schreiben. Um unserem Ziel gerecht zu werden, binden wir medizinische beziehungsweise juristische Laien als Testleser ein, bevor wir die Texte veröffentlichen. Die Texte sind sachlich und frei von rechtlichen und gesundheitsbezogenen Wertungen. Wir aktualisieren unsere Texte zeitnah, wenn dies erforderlich ist, und prüfen alle Texte mindestens einmal jährlich.
Details zu unserer Vorgehensweise finden Sie in unserem Methodenpapier zur Erstellung und Präsentation von gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Informationen in der Patientenberatung der UPD.
Bitte beachten Sie:
Unsere Informationstexte und unsere individuelle Beratung dienen dazu, gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Inhalte zu vermitteln, Zusammenhänge zu erläutern und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrem individuellen Anliegen. Information und Beratung durch die UPD ersetzen jedoch weder einen Arztbesuch noch eine anwaltliche Vertretung. © 2021 UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH