Im bundeseinheitlichen Medikationsplan werden alle Arzneimittel einer Person zusammengefasst. Patienten und Patientinnen sollen eine verständliche Übersicht erhalten, an der sie sich bei der Einnahme ihrer Medikamente orientieren können. Der Medikationsplan beinhaltet Informationen über:
Der Medikationsplan wird auf Papier ausgedruckt und Patienten und Patientinnen können ihn mit nach Hause nehmen und zu weiteren Arzt- oder Apothekenbesuchen mitbringen.
Anspruch auf den Medikationsplan haben gesetzlich Versicherte, die mindestens 3 Arzneimittel auf einem Kassenrezept für eine Anwendungsdauer von mindestens 4 Wochen verordnet bekommen. In diesem Fall übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Erstellung des Planes.
Der Medikationsplan ist ein Dokument über die aktuelle Medikation, das in erster Linie für Patienten und Patientinnen gedacht ist. Er zielt nicht darauf ab, die Medikationsänderungen im zeitlichen Verlauf darzustellen oder die Dokumentation in der Patientenakte zu ersetzen.
Der Plan soll Betroffene in erster Linie eine gute Übersicht geben, wann welche Medikamente eingenommen oder angewendet werden. Es kann helfen, den Plan zu Hause an einem gut sichtbaren Ort zu verwahren, um ohne viel Zeitaufwand nachschauen zu können, wann die nächste Tabletteneinnahme fällig ist. Einige Patienten und Patientinnen hängen den Plan dafür an den Kühlschrank, andere haben ihn griffbereit in der Nähe ihrer Medikamente aufbewahrt.
Patienten und Patientinnen können den Plan zu jedem Arztbesuch mitbringen; falls sich Änderungen in der Medikation ergeben, kann der Arzt oder die Ärztin diese gleich eintragen. Auch beim Apothekenbesuch kann es hilfreich sein, den Plan dabeizuhaben, wenn beispielsweise die Frage im Raum steht, ob das rezeptfreie Mittel gegen Husten zur Gesamtmedikation passt.
In der Regel erstellt der Hausarzt oder die Hausärztin den Plan. Für Menschen, die nicht in hausärztlicher Behandlung sind, ist der Arzt oder die Ärztin verantwortlich, der die Medikation koordiniert. Das kann beispielsweise ein Diabetologe oder eine Rheumatologin sein, wenn diese den Großteil der Medikamente des Patienten oder der Patientin verordnen. Fachärzte und Fachärztinnen können den Plan ergänzen und aktualisieren. Auch in der Klinik kann der Plan erstellt oder angepasst werden. In der Apotheke können Medikamente ergänzt werden, die beispielsweise ohne ärztlichen Rat im Rahmen der Selbstmedikation eingenommen werden.
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