Die wichtigste Maßnahme für gesunde Zähne ist regelmäßiges und richtiges Zähneputzen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zweimal jährlich zahnärztliche Kontrolluntersuchungen. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin kann einmal im Jahr Zahnstein zulasten der gesetzlichen Krankenkasse entfernen.
Viele Zahnärzte und Zahnärztinnen empfehlen darüber hinaus regelmäßige professionelle Zahnreinigungen (PZR). Die PZR muss in der Regel selbst gezahlt werden, einige Krankenkassen geben hierzu einen Zuschuss.
Der Begriff professionelle Zahnreinigung ist eine Sammelbezeichnung, die eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen umfasst. Dazu gehören in der Regel:
Welche der einzelnen Maßnahmen im individuellen Fall angewendet werden, entscheidet der behandelnde Arzt oder die Ärztin. Eine verpflichtende Vorgabe gibt es hierfür nicht. Die PZR wird vom Zahnarzt oder der Zahnärztin selbst durchgeführt oder von speziell ausgebildeten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Dies können zum Beispiel Zahnmedizinische Prophylaxeassistenten/-innen oder Dentalhygieniker/-innen sein.
Viele Menschen nehmen eine PZR aus ästhetischen Gründen in Anspruch. Verfärbungen von Zähnen werden entfernt oder vermindert und die Zähne fühlen sich glatt und sauber an.
Ob und in welchen Fällen die PZR darüber hinaus auch einen medizinischen Nutzen hat, ist nicht eindeutig geklärt.
Die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und andere zahnärztliche Fachgesellschaften sind von einem Nutzen der PZR zur Vorbeugung von Erkrankungen wie Karies oder Parodontose überzeugt. Sie raten zu der regelmäßigen Durchführung einer professionellen Zahnreinigung. Umfang und Häufigkeit der Behandlung sollen dabei von der individuellen Situation des Patienten oder der Patientin abhängig gemacht werden. Üblich sind nach Angaben der Fachgesellschaften jährliche beziehungsweise halbjährliche Termine, bei hohem Risiko für Erkrankungen wie Karies oder/und Parodontose gegebenenfalls auch häufiger.
Der Nutzen der PZR ist jedoch bisher nicht durch ausreichend aussagekräftige Studien belegt. Nur wenige Studien untersuchen systematisch die Wirksamkeit der PZR als vorbeugende Maßnahme bei zahngesunden Menschen. Durchgeführte Studien haben nur wenige Teilnehmer und Teilnehmerinnen oder sind nicht vergleichbar, da zum Beispiel unterschiedliche Verfahren als PZR angewendet wurden. Der IGeL-Monitor bewertet den Nutzen der PZR bei Erwachsenen mit gesunden Zähnen daher als unklar. Der IGeL-Monitor wird von dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen e.V. finanziert und untersucht mit wissenschaftlich hochwertigen Methoden Risiko und Nutzen von sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL).
Wissenschaftlich basierte Empfehlungen oder Leitlinien dazu, wann, wie oft und mit welchen Maßnahmen eine PZR durchgeführt werden soll, gibt es bisher nicht.
Weitgehend anerkannt ist der Nutzen der professionellen Zahnreinigung im Rahmen einer Parodontose-Behandlung. Die Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnbettes und des Zahnhalteapparates. Sie äußert sich zum Beispiel durch Zahnfleischbluten und empfindliche Zahnhälse. Im fortgeschrittenen Stadium können sich Zähne lockern und ausfallen. Parodontose ist eine häufige Erkrankung bei Menschen ab dem mittleren Lebensalter.
Gesetzliche Krankenkassen bewilligen die Kostenübernahme einer Parodontose-Behandlung in der Regel nur, wenn vorab eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt wurde. Die Krankenkassen berufen sich dabei auf die Behandlungsrichtlinie des gemeinsamen Bundesauschuss. Darin werden das Fehlen von Zahnstein und sonstiger Reizfaktoren sowie die Anleitung des Patienten zur richtigen Mundhygiene als Voraussetzung für die Parodontose-Behandlung festgelegt. Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, ist nicht beschrieben und liegt in der Entscheidung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin. Gängig ist die Vorbehandlung mit einer PZR.
Auch eine PZR, also eine Vorbehandlung zu einer Parodontose-Therapie, müssen Betroffene selbst bezahlen. Es entsteht demnach die Situation, dass eine Selbstzahlerleistung zur Voraussetzung für eine Kassenleistung wird. Die UPD hat in ihrem jährlichen Bericht (Monitor Patientenberatung) bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen wenig patientenorientiert ist.
Nebenwirkungen der PZR wurden bisher nicht systematisch in Studien untersucht. Zu den bekannten Nebenwirkungen zählen leichte Verletzungen von Zahn oder Zahnfleisch und kurzfristig empfindlichere Zähne. Durch unsachgemäße Anwendung oder bei hartnäckigen Auflagerungen sind Beschädigungen von Zahnschmelz oder Wurzelzement denkbar.
Die Kosten für eine PZR können sehr unterschiedlich sein. Sie sind unter anderem abhängig von der Anzahl der behandelten Zähne, von der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand. Zahnärzte und Zahnärztinnen müssen die PZR nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abrechnen. Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) liegt die übliche Preisspanne zwischen 80 und 120 Euro.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die PZR in der Regel nicht. Viele Krankenkassen bieten jedoch freiwillig Zuschüsse zur Zahnreinigung an. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung führt seit einigen Jahren diesbezüglich Umfragen unter den gesetzlichen Krankenkassen durch. Die Ergebnisse sind auf der Internetseite der KZBV einsehbar. Gesetzlich Versicherte können sich direkt bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob diese die professionelle Zahnreinigung mit Zuschüssen unterstützt und wie sie diese gegebenenfalls beantragen können.
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