Kleine Schrift, kompliziert gefaltet und viele Fachworte – für einige Menschen sind das Gründe genug, um den Beipackzettel ihres Medikamentes nicht zu lesen. Andere dagegen versuchen, jedes Detail des Beipackzettels zu ergründen, haben danach aber oft mehr Fragen als Antworten. Beipackzettel enthalten jedoch viele wichtige Informationen über ein Arzneimittel. Mit ein paar Tipps ist es gar nicht schwer, die hilfreichen Informationen für eine sichere Anwendung zu finden und sich beispielsweise nicht von den vielen Angaben zu Nebenwirkungen verunsichern zu lassen.
Medikamentenhersteller müssen im Beipackzettel alle Informationen aufführen, die für eine sichere Anwendung des Arzneimittels wichtig sind. Der Beipackzettel ist für die Anwenderinnen und Anwender eines Medikamentes verfasst, also in erster Linie für Menschen ohne medizinisches Fachwissen. Er ist daher immer gleich aufgebaut. Das erleichtert die Orientierung.
Welche Angaben Patientinnen und Patienten in der sogenannten Gebrauchsinformation für Anwender als wichtig empfinden, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab:
Überlegungen vor der Einnahme:
Abschnitt 2 des Beipackzettels führt unter anderem Situationen auf, bei denen die Anwendung unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen oder gar nicht zu empfehlen ist. Sicherheitshalber können Sie sich hier vor der Anwendung noch einmal vergewissern, ob das Arzneimittel geeignet ist - insbesondere dann, wenn Sie bereits an Vorerkrankungen leiden.
Lagerung:
Nur wer seine Medikamente richtig aufbewahrt, geht sicher, dass sie ihre volle Wirkung entfalten können und sicher in der Anwendung sind. Wie lange dürfen Augentropfen nach dem Öffnen noch benutzt werden? Dürfen Insulinspritzen bei Raumtemperatur gelagert werden oder doch im Kühlschrank? Antworten auf die Fragen zur Aufbewahrung finden Sie in Abschnitt 5 der Packungsbeilage.
Inhaltsstoffe:
Für Patientinnen und Patienten mit bekannten Allergien oder Unverträglichkeiten ist es wichtig zu wissen, wie das Medikament zusammengesetzt ist. Abschnitt 1 listet den oder die Wirkstoffe auf. In Kapitel 6 sind die weiteren Bestandteile zu finden, beispielsweise Konservierungsmittel oder Füllstoffe wie Lactose.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln:
Wenn Sie nur ein Medikament bekommen, können keine Wechselwirkungen auftreten. Wenden Sie bereits andere Arzneimittel an, erkundigen Sie sich unter Kapitel 2, ob Probleme mit anderen Medikamenten auftreten können. Dieses Kapitel kann jedoch schwer verständlich sein und zu Unsicherheit führen. Denn oft ist trotz bekannter Wechselwirkungen eine sichere Therapie möglich, wenn sie entsprechend kontrolliert wird. Es ist daher die Aufgabe von Apothekerinnen und Apothekern bzw. Ärztinnen und Ärzten, über mögliche Wechselwirkungen und geeignete Maßnahmen zu informieren. Erkundigen Sie sich gezielt, wenn Sie Fragen zu möglichen Wechselwirkungen haben, damit Sie sich bei der Therapie sicher fühlen können.
Wichtig ist es, zwar keine übertriebenen Ängste vor Nebenwirkungen zu entwickeln, dennoch aber achtsam zu sein.
Im Beipackzettel müssen in Abschnitt 4 alle Nebenwirkungen aufgeführt werden, die im Zusammenhang mit einem Medikament beobachtet wurden. Auch wenn sie nur sehr selten auftraten und vielleicht gar nicht direkt mit dem Medikament in Zusammenhang stehen. Dadurch wird die Liste möglicher Nebenwirkungen oft sehr lang – auch bei Medikamenten, die von den meisten Anwenderinnen und Anwendern gut vertragen werden. Laien fällt es oft schwer, in der Auflistung des Beipackzettels harmlose, vorübergehende Beschwerden von schwerwiegenden Nebenwirkungen zu unterscheiden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, ob schwerwiegende Nebenwirkungen bekannt sind, bei denen Sie sich an Ihre Arztpraxis wenden sollten oder sogar die Einnahme abbrechen müssen. Fragen Sie, was Sie bei der Einnahme beachten sollten. Oft stehen die schwerwiegenden Nebenwirkungen am Anfang des entsprechenden Kapitels im Beipackzettel.
Überlegen Sie sich, ob Sie die lange Auflistung möglicher Nebenwirkungen vor Behandlungsbeginn lesen möchten und was Ihnen das Wissen darüber nutzt. Die
Informationen im Beipackzettel sind nicht geeignet, um Risiken und Nutzen einer Behandlung einzuschätzen. Hierbei hilft ein klärendes Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin. Darüber hinaus können Sie sich über das Medikament und Ihre Erkrankung in zuverlässigen Quellen informieren.
Die Liste der Nebenwirkungen ist hilfreich, wenn während der Behandlung neue Beschwerden auftreten. Dann können Sie gezielt im Beipackzettel danach schauen und Ihren Arzt oder Ihre Ärztin darauf aufmerksam machen.
Viele Beipackzettel können Sie in großer Schrift auf der Internetseite www.patienteninfo- service.de lesen, herunterladen und bei Bedarf ausdrucken. Für einige Arzneimittel steht ein Hörbuchformat zur Verfügung, sodass auch Sehbehinderte die Informationen aus dem Beipackzettel erhalten können.
Vor der Anwendung von Arzneimitteln ist es hilfreich, sich über folgende Punkte Klarheit zu verschaffen:
Antworten darauf finden Sie in der Packungsbeilage und natürlich im Gespräch mit Ihrem/r Arzt/Ärztin oder in einer Apotheke.
Sie möchten die Fragen und Antworten ausdrucken oder herunterladen? Hier gelangen Sie zum PDF-Dokument.
Sie haben Fragen und wünschen eine persönliche Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Themen?
Unser Beratungsteam beantwortet Ihre Fragen gern:
Eine Übersicht über unser Beratungsspektrum und unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Oftmals fühlen sich Menschen im Gespräch mit Krankenkassen oder Ärzten und Ärztinnen überfordert: Sie brauchen Unterstützung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit. Unser Ziel ist es, Betroffenen die Informationen zu liefern, die sie benötigen, um sich zurechtzufinden und selbst die für sie beste Entscheidung zu treffen. Die Informationstexte auf unserer Homepage sollen dazu einen Beitrag leisten.
Jeder Text durchläuft einen strengen mehrstufigen Prozess, damit die Qualität der Informationen gesichert ist. Auch für unsere Texte gelten unsere Beratungsgrundsätze: neutral, unabhängig, wissenschaftlich basiert. Für gesundheitliche Informationen arbeiten wir nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Dabei greifen wir in der Regel auf bereits aufbereitete hochwertige Information zurück, zum Beispiel auf die Texte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und AWMF-Leitlinien. Sozial- und gesundheitsrechtliche Themen basieren auf sogenannten Primärquellen wie Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder Bundestagsdrucksachen. Die verwendeten Quellen sowie den Stand der letzten Aktualisierung geben wir am Ende des Textes an.
Unser Anspruch ist es verständliche Texte für alle Menschen zu schreiben. Um unserem Ziel gerecht zu werden, binden wir medizinische beziehungsweise juristische Laien als Testleser ein, bevor wir die Texte veröffentlichen. Die Texte sind sachlich und frei von rechtlichen und gesundheitsbezogenen Wertungen. Wir aktualisieren unsere Texte zeitnah, wenn dies erforderlich ist, und prüfen alle Texte mindestens einmal jährlich.
Details zu unserer Vorgehensweise finden Sie in unserem Methodenpapier zur Erstellung und Präsentation von gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Informationen in der Patientenberatung der UPD.
Bitte beachten Sie:
Unsere Informationstexte und unsere individuelle Beratung dienen dazu, gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Inhalte zu vermitteln, Zusammenhänge zu erläutern und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrem individuellen Anliegen. Information und Beratung durch die UPD ersetzen jedoch weder einen Arztbesuch noch eine anwaltliche Vertretung. © 2022 UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH